Antworten auf oft gestellte Fragen zum Pfarrverband

Wozu Pfarrverband (PV)?

Vor mehr als 1 ½ Jahren wurden wir von unserem zuständigen Bischofsvikar aufgefordert, uns im Rahmen der Strukturentwicklung der Erzdiözese Wien zu überlegen, wohin wir uns in unserem Seelsorgeraum entwickeln möchten. Nach vielen Überlegungen und Gesprächen haben sich die Pfarrgemeinderäte unserer 4 Pfarren vor einem Jahr auf unserer gemeinsamen Klausur dazu entschlossen, dass wir uns in Richtung eines Pfarrverbands (und nicht zu einer Pfarre mit Teilgemeinden) entwickeln wollen.

Nicht als kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern als große Entwicklungschance „Pfarrverband plus“, um besser zeitgemäß Kirche zu leben und für die Menschen da sein zu können. Damit es unsere Kirche auch weiterhin jeweils vor Ort geben kann, wir mit gebündelten Ressourcen besser zeitgemäße Angebote setzen können und wir so Zukunft haben.

Warum ein neuer Name?

Der bisherige Name unseres Seelsorgeraums „Pfarren-Gemeinschaft Raum Schwechat“ hat nicht mehr in allen Pfarren eine Zustimmung gefunden, außerdem soll mit dem neuen Namen auch ein gemeinsamer Neustart zum Ausdruck gebracht werden.

Die Vorgaben der Erzdiözese für die Namensgebung für Pfarrverbände sehen einen territorialen Bezug vor. 94 Vorschläge wurden im September gesammelt, daraus haben sich die Pfarrgemeinderäte unserer 4 Pfarren gemeinsam auf eine kleine Auswahl geeinigt, 4 Namensvorschläge wurden dann vom Erzbischof zugelassen.

Wie ist der Pfarrverband (PV) organisiert?

Im Pfarrverband bleiben alle vier Pfarren eigenständig, in jeder Pfarre gibt es weiterhin einen Pfarrgemeinderat, einen Vermögensverwaltungsrat und ein Pfarrleitungsteam.

Gemeinsame, alle vier Pfarren betreffende Themen und Projekte werden auf Pfarrverbandsebene, im Pfarrverbandsrat, besprochen und beschlossen.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen: zwei ehrenamtliche PGR-Mitglieder aus jeder Pfarre, alle pastoralen hauptamtlichen MitarbeiterInnen mit mindestens 15 Wochenstunden. Beschlüsse müssen mit mindestens 2/3 „Ja“-Stimmen gefasst werden, wobei sowohl die beiden ehrenamtlichen Vertreter einer Pfarre gemeinsam als auch der Pfarrverbandsleiter (=Pfarrer) ein Vetorecht haben.

Die Leitung des Pfarrverbands besteht aus dem Pfarrverbandsleiter und einem, vom Pfarrverbandsrat gewählten, ehrenamtlichen Mitglied des Pfarrverbandsrats.

Außerdem kann/soll es auf Pfarrverbandsebene Fachausschüsse für gemeinsame, pfarrübergreifende Themenbereiche geben.

Wie sind die Finanzen im Pfarrverband geregelt?

Im Pfarrverband bleiben alle 4 Pfarren rechtlich eigenständig. Die Finanzen jeder Pfarre werden vom jeweiligen Vermögensverwaltungsrat (VVR) verwaltet. Für jede Pfarre gibt es ein eigenes Budget und eine eigene Kirchenrechnung, alle Ein- und Ausgaben verbleiben in der jeweiligen Pfarre.

Darüber hinaus gibt es einen gemeinsamen „Pfarrverbandstopf“, mit dem gemeinsame Projekte finanziert werden. Die 4 Pfarren zahlen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel (ergibt sich aus Katholikenanzahl und Finanzstärke) in diesen Topf ein. Verwaltet werden die gemeinsamen Finanzen vom Finanzrat des Pfarrverbands, der sich aus Mitgliedern aus allen vier Pfarren zusammensetzt.

Was ändert sich zur derzeitigen Situation?

Zunächst nicht sehr viel, schon jetzt im Seelsorgeraum haben wir uns selbst eine Struktur und Arbeitsweise gegeben, die der zukünftigen sehr ähnlich ist.

Profitieren werden wir Schritt für Schritt durch eine einfachere Organisation gemeinsamer Bereiche und durch eine größere Vielfalt an Ideen, Ressourcen und Möglichkeiten.